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Rüsten Sie Ihr Unternehmen für die NIS-2-Compliance: Ihr umfassender Guide zur erfolgreichen Einführung der NIS-2-Richtlinie
3.7.2024

Rüsten Sie Ihr Unternehmen für die NIS-2-Compliance: Ihr umfassender Guide zur erfolgreichen Einführung der NIS-2-Richtlinie

Author des Blogbeitrags
von
Dennis
Inhaltsverzeichnis

Inhalt

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Kommen Sie nicht mehr an der NIS-2-Richtlinie vorbei? Das hat auch seinen guten Grund – denn die aktualisierte EU-Verordnung hat sich zum Ziel gesetzt, die Cybersicherheit in Europa deutlich zu stärken. Sie soll mithilfe neuer Anforderungen und strengeren Regeln Unternehmen und Behörden besser vor Cyberangriffen und Hackerattacken schützen.

Lesedauer: 10 Minuten

Doch was genau ist die NIS-2-Richtlinie? Kurz gesagt, ist sie ein Regelwerk, das einheitliche Standards für die Cybersicherheit europaweit festlegt. Neben großen Organisationen sind mit NIS-2 kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), die als „Kritische Infrastruktur (KRITIS)“ gelten, genauso betroffen. Auch für einige Anbieter digitaler Dienste sind diese Regelungen zukünftig maßgebend. Hierzu gehören u. a. Energieversorger, Krankenhäuser, Banken und Telekommunikationsunternehmen.

Warum wird die NIS-1 gerade jetzt erweitert? Zunehmende und raffinierte Cyberangriffe sind leider eine negative Folge unseres digitalen Zeitalters. Und mit dem Aufkommen Künstlicher Intelligenz (KI) treten neuartige Risiken auf. Aus diesem Grund müssen Unternehmen und Behörden ihre IT-Systeme und sensiblen Daten mehr denn je gegen jede mögliche Art von Cyberattacken verteidigen. Hierfür hat die NIS-2-Richtlinie einen klaren rechtlichen Rahmen und somit europaweit ein einheitliches Sicherheitsniveau geschaffen.

 

1. Das ist neu – die Hauptänderungen der NIS-2-Richtlinie

Hauptänderungen der NIS-2-Richtlinie.

Die NIS-2-Richtlinie markiert nicht nur einen Wendepunkt in der Cybersecurity europäischer Unternehmen, sondern stellt mit den angepassten Vorgaben IT-Verantwortliche vor eine enorme Herausforderung, die NIS-2-Compliance fristgerecht zu erreichen.

1.1  Wie viel Zeit bleibt für die Umsetzung?

Schon am 16. Januar 2023 trat NIS-2 (Network and Information Security Directive) in der EU in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten sind angehalten, die NIS-2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Die Zeit läuft. Lassen Sie also die Frist nicht tatenlos verstreichen. Fällt Ihr Unternehmen unter NIS-2 und Sie halten die Umsetzungsfrist nicht ein, müssen Sie mit ernsthaften Konsequenzen rechnen:

  • Bußgelder: Das wird teuer – für wesentliche Einrichtungen kann sich das Bußgeld auf bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des globalen Jahresumsatzes belaufen. Für wichtige Einrichtungen gilt eine Festsetzung 7 Millionen Euro oder 1,4 % vom weltweiten Gesamtjahresumsatzes.
  • Haftungsansprüche: Geschäftsleitung und andere Leitungsorgane haften für die Einhaltung des Risikomanagements mit ihrem privaten Vermögen mit maximal 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
  • Reputationsverlust: Ein Verstoß führt zu Vertrauensverlusten von Kunden*innen und Geschäftspartner*innen. Das bringt langfristige geschäftliche Nachteile mit sich.
  • Operative Einschränkungen: Unternehmen sind gezwungen, bis zur Erfüllung der Compliance-Anforderungen ihre Geschäftsprozesse anzupassen oder bestimmte Dienste gar vorerst einzustellen.

1.2  Was ändert sich konkret durch NIS-2?

NIS-2 ist die Nachfolgeregelung der ursprünglichen NIS-Richtlinie (NIS-1) aus dem Jahr 2016 und erweitert diese in vielen Punkten. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Vergrößerter Geltungsbereich: Die NIS-2-Richtlinie gilt nun für mehr Unternehmen und Sektoren, einschließlich digitale Dienstleister, Cloudanbieter und kritische Infrastrukturen wie Energie, Verkehr und Wasserversorgung.
  • Verschärfte Anforderungen ans Risikomanagement: Betroffene Unternehmen müssen proaktiv Risiken erkennen, bewerten und geeignete Maßnahmen zur Minimierung ergreifen.
  • Verpflichtende Einführung von Sicherheitsmaßnahmen: Die Richtlinie definiert konkrete Sicherheitsmaßnahmen wie Verschlüsselung, Authentifizierung und Penetrationstests, die umzusetzen sind.
  • Benennung eines Sicherheitsbeauftragten: KRITIS-Unternehmen müssen eine Ansprechperson benennen, die für die Einhaltung der NIS-2-Richtlinie verantwortlich ist.
  • Incident-Reporting-Pflicht: Eine unverzügliche Meldung von Cyberangriffen und/oder anderen Sicherheitsvorfällen an die zuständigen Behörden ist verpflichtend.

 

2. NIS-2-Compliance – diese Pflichten kommen auf Ihr Unternehmen zu 

Die NIS-2-Richtlinie markiert nicht nur einen Wendepunkt in der Cybersecurity europäischer Unternehmen, sondern stellt mit den angepassten Vorgaben IT-Verantwortliche vor eine enorme Herausforderung, die NIS-2-Compliance fristgerecht zu erreichen. 

NIS-2-Compliance - diese Pflichten kommen auf Ihr Unternehmen zu.

Die Richtlinie NIS-2 stellt verschiedene Anforderungen an die Unternehmen, die zur Einhaltung der Richtlinie notwendig sind. Diese Auflagen lassen sich grob in drei Kategorien einteilen: 

  • Technische Sicherheitsmaßnahmen: Unternehmen sind angehalten, angemessene technische Sicherheitsmaßnahmen – von Firewalls über Intrusion-Detection-Systeme (IDS) bis hin zu Verschlüsselung und Schwachstellenmanagement – zum Schutz ihrer Daten und Systeme vor Cyberattacken umsetzen.
  • Organisationsmaßnahmen: Auch organisatorisch gilt einiges zu beachten: Um die eigene Cybersicherheit zu verbessern, sind Vorkehrungen wie die Erstellung eines Cybersicherheitskonzepts, die Schulung von Mitarbeitenden im Bereich der Cybersicherheit und die Einführung eines Incident-Response-Plans zu ergreifen.
  • Berichtspflichten: Cyberangriffe und andere ähnliche Attacken, die die System- und Datensicherheit im Unternehmen gefährden, sind unverzüglich an die zuständigen Behörden zu melden.

2.1  Wer ist betroffen – Branchen und Sektoren unter der NIS-2-Richtlinie

Mit der neuen NIS-2-Richtlinie sind weitere Bereiche bzw. Einrichtungen hinzugekommen, die in „wesentlich“ und „wichtig“ eingestuft sind: 

1. Essential Entities (wesentliche Einrichtungen)

  • Energiewirtschaft: Verkauf, Lieferung, Verteilung, Übertragung von Gas, Öl, Strom, Wasserstoff, Heizung und Ladestationen für E-Mobilität
  • Straßen-, Schienen, Luft- und Schiffsverkehr: Hafenanlagen, Reedereien und Flughäfen
  • Trink- und Abwasserversorgung
  • IT-Dienste und digitale Infrastruktur: Cloud- und elektronische Kommunikationsdienste, Rechenzentren, Internetknoten, Anbieter*innen öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste und -netze
  • Finanz- und Bankensektor: Markt, Handel, Kredit, Infrastruktur sowie Versicherung
  • Gesundheitswesen: Pharmazeutika, Gesundheitsdienstleister*innen, Produzent*innen von Medizingeräten und Forschungseinrichtungen
  • Öffentliche Verwaltung
  • Raumfahrt

2. Important Entities (wichtige Einrichtungen)

  • Abfallwirtschaft
  • Post- und Kurierdienstleistungen
  • Chemieerzeugnisse: Produktion und Vertrieb
  • Lebensmittelbranche: Herstellung und Verkauf
  • Hersteller: Elektronik, Computer, Maschinen, Optik, Transportmittel, Kfz mit Anhängern
  • Digitale Anbieter: soziale Netzwerke, Suchmaschinen und Onlinemarktplätze
  • Forschungseinrichtungen

Welche Unternehmen hiervon die NIS-2-Regelungen zu erfüllen haben, wird an der Unternehmensgröße und dem Umsatz gemessen. Auch hier gibt es zwei Gruppen – und zwar mittlere und große Unternehmen:

  • Mittlere Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitenden, Umsatz von 10 bis 50 Millionen Euro, Bilanzsumme weniger als 43 Millionen Euro
  • Große Unternehmen ab 251 Mitarbeitenden, Umsatz höher als 50 Millionen Euro, Bilanzsumme mehr als 43 Millionen Euro 

2.2  Welche besonderen Herausforderungen stellen sich für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs)? 

Insbesondere für KMUs ist die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie eine kaum zu bewerkstelligende Mammutaufgabe. Sie haben meistens nicht die erforderlichen Ressourcen und Fachkenntnisse wie Großunternehmen, um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen: 

  • Mangel an Kapazitäten und Fachwissen: Gerade KMUs haben oft nicht die notwendigen Mittel und Fachkenntnisse, um die komplexen Vorgaben der NIS-2-Richtlinie zu erreichen. Dadurch ist es den Unternehmen unmöglich, die Anforderungen vollständig abzudecken. Sie sind dadurch einem erhöhten Risiko von Cyberangriffen ausgesetzt.
  • Budgetbeschränkungen: Für die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie steht häufig kaum Budget zur Verfügung. Die Anschaffung notwendiger Sicherheitslösungen und die Finanzierung von Mitarbeiterschulungen werden somit zusätzlich erschwert.
  • Zeitdruck: Die fristgerechte Realisierung der NIS-2-Compliance sind für KMUs wegen fehlender Ressourcen, Know-how und Budgets eine weitere Hürde.

3. NIS-2 umsetzen – Schritt für Schritt zur erfolgreichen Einführung

NIS-2 umsetzen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

3.1  So gelingt Ihnen der Einstieg – Bestandsaufnahme und Risikoanalyse

Der erste Schritt ist eine umfassende Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen Sicherheitslage. Das beinhaltet die Identifizierung aller relevanten IT-Systeme und Prozesse sowie die Bewertung der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen. Schwachstellen und potenzielle Risiken sind klar zu definieren.

Auf Basis der Bestandsaufnahme nehmen Sie eine detaillierte Risikoanalyse vor. Hier sind die ermittelten Schwachstellen im Hinblick auf mögliche Bedrohungen und Eintrittswahrscheinlichkeiten zu bewerten. Dieses Ergebnis bildet die Grundlage für die Priorisierung der notwendigen Schritte. 

3.2  Cybersicherheitsplan nach NIS-2 erstellen und Meldepflichten erfüllen

Ein zentraler Bestandteil der NIS-2-Compliance ist die Entwicklung und Einführung eines umfassenden Cybersicherheitsplans. Dieser Plan sollte unbedingt folgende Punkte beinhalten: 

1. Präventive Maßnahmen

  • Regelmäßige Sicherheitsaudits: Führen Sie Audits durch, um Schwachstellen zu erkennen und zu beheben, bevor sie eine Risikoquelle sind.
  • Zugriffskontrollen: Richten Sie Least-Privileg-Prinzipien und starke Authentifizierungsverfahren ein.
  • Datensicherung: Veranlassen Sie regelmäßige Backups wichtiger Daten und Systeme, damit im Ernstfall eines Cyberangriffs eine schnelle Wiederherstellung möglich ist. 

2. Reaktionsstrategien bei Sicherheitsvorfällen

  • Incident-Response-Team: Benennen Sie ein spezialisiertes Team, das im Ernstfall schnell reagiert.
  • Kommunikationsplan: Legen Sie eine Vorgehensweise für die interne und externe Kommunikation nach einem Vorfall fest.
  • IT-Notfallpläne: Erstellen Sie Pläne für verschiedene Szenarien, um den Betrieb schnellstmöglich wiederherzustellen. 

3. Meldepflichten

  • Vorfallerkennung: Schaffen Sie ein System zur frühzeitigen Erkennung von Sicherheitsvorfällen.
  • Berichtswege: Definieren Sie einen Prozess für die Meldung von Vorfällen an die zuständigen Behörden und betroffenen Parteien.

 Bitte beachten Sie hierzu die dringend einzuhaltenden Meldefristen:

  • Meldung: Sie haben 24 h Zeit, einen Vorfall nach Erkennung zu melden.
  • Bewertung: Eine erste Analyse des Vorfalls und dessen Auswirkungen müssen Sie innerhalb von 72 h nach Kenntnis des Vorfalls abgeben.
  • Abschlussbericht: Ein ausführlicher Bericht mit detaillierter Vorfallbeschreibung, der Ursachen und der ergriffenen Maßnahmen ist von Ihnen spätestens nach einem Monat vorzulegen.

Sie haben Schwierigkeiten, einen Cybersicherheitsplan für Ihr Unternehmen zu erarbeiten? Dann ist unser Beispiel Ihnen vielleicht eine Hilfe:

  • Audit: Lassen Sie jährliche Sicherheitsaudits durch einen externen Dienstleister wie juunit durchführen.
  • Zugriffskontrollen: Richten Sie Multi-Faktor-Authentifizierungen für den Zugriff auf kritische Systeme ein.
  • Datensicherung: Automatisieren Sie Ihre Backups und speichern diese wöchentlich auf externen Speichermedien oder – noch besser – in der Cloud.
  • Incident-Response-Team: Benennen Sie ein Team aus IT-Sicherheitsexperten, das rund um die Uhr ansprechbar ist.
  • Kommunikationsplan: Definieren Sie einen strukturierten Plan, der festschreibt, wer im Ernstfall wie zu informieren ist.
  • Notfallpläne: Erstellen Sie einen detaillierten Wiederherstellungsplan für Cyberangriffe, Naturkatastrophen und andere Notfälle.
  • Vorfallerkennung: Installieren Sie Intrusion-Detection-Systeme (IDS) zur Überwachung Ihres Netzwerkverkehrs.
  • Berichtswege: Legen Sie klare Richtlinien fest, wie und wann Vorfälle an die nationale Cybersicherheitsbehörde zu melden sind. 

Dank dieses Sicherheitsplans stärken Sie Ihr Unternehmen und Ihre Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen und erfüllen gleichzeitig die gesetzlichen Bestimmungen der NIS-2-Richtlinie. 

3.3 Technische Maßnahmen als Grundlage zum Schutz Ihrer IT-Sicherheit

Die NIS-2-Richtlinie verlangt von Unternehmen widerstandsfähige technische Sicherheitsmaßnahmen einzuführen. Sie sollen Ihre Netzwerke und IT-Systeme schützen und die Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit Ihrer Informationssysteme garantieren: 

1. Verschlüsselung von Daten

  • Datenübertragung: Stellen Sie sicher, dass alle übertragenen Daten, vor allem sensible Informationen, mittels starker Verschlüsselungsalgorithmen – wie TLS/SSL-Protokolle – abgesichert sind.
  • Datenspeicherung: Verschlüsseln Sie sensible Daten zum Schutz vor unbefugtem Zugriff mittels einer AES-256-Verschlüsselung auf Festplatten und/oder anderen Speichermedien.

2. Regelmäßige Updates und Patches

  • Patchmanagement: Nehmen Sie regelmäßig Überprüfungen und Installationen von Sicherheitspatches Ihrer Betriebssysteme und Anwendungen vor.
  • Update-Politik: Führen Sie automatisierte Updateprozesse für Server, Arbeitsstationen und Programmen ein, damit bekannte Sicherheitslücken schnell behoben werden.

3. Implementierung von Firewalls

  • Netzwerkfirewalls: Setzen Sie Hardwarefirewalls ein, die Ihr internes Netzwerk von externen Bedrohungen abschirmen und nur berechtigten Datenverkehr durchlassen.
  • Hostbasierte Firewalls: Konfigurieren Sie zusätzlich Softwarefirewalls auf einzelnen Geräten als erweiterte Sicherheitsmaßnahme.

4. Intrusion-Detection-Systeme (IDS)

  • Netzwerk-IDS: Lassen Sie Ihren Netzwerkverkehr über ein IDS auf Anomalien und verdächtige Aktivitäten überwachen.
  • Host-IDS: Überprüfen Sie wichtige Systemdateien auf unerlaubte Änderungen über ein entsprechendes IDS.

5. Zugangskontrollsysteme

  • Authentifizierung: Richten Sie Multi-Faktor-Authentifizierungen (MFA) für den Zugriff auf kritische Systeme und Daten ein.
  • Berechtigungen: Definieren Sie bestimmte Benutzerrollen mit entsprechenden Zugriffsrechten, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende ausschließlich auf deren Tätigkeit notwendigen Informationen Zugriff haben.

Diese Vorgehensweise unterstützt Sie dabei, Ihre NIS-2-IT-Sicherheit zu verbessern und die NIS-2-Compliance zu bewahren. Sie sind die entscheidende Grundlage für den Schutz vor Cyberangriffen und anderen Sicherheitsbedrohungen. 

3.4 Mehr als nur Technik – organisatorische Umsetzung für die NIS-2-Compliance

Neben den technischen sind auch organisatorische Maßnahmen obligatorisch, um Ihre IT-Sicherheit auf strategischer Ebene ebenso zu stärken. Sie schaffen die Rahmenbedingungen, innerhalb derer die technischen Lösungen effektiv funktionieren: 

1. Definition von Verantwortlichkeiten

  • IT-Sicherheitsbeauftragter: Benennen Sie eine Person oder ein Team, die bzw. das für die Überwachung Ihrer IT-Sicherheit zuständig ist.
  • Verantwortlichkeitsmatrix: Erstellen Sie eine Art Matrix, die für jedes System und jeden Prozess klare Verantwortlichkeiten zuweist.

2. Einführung von Sicherheitsrichtlinien

  • Richtliniendokumente: Entwickeln Sie umfassende Sicherheitsrichtlinien, die für alle Mitarbeitenden Gültigkeit haben.
  • Regelwerke: Legen Sie bestimmte Standards und Verfahren für einen sicheren Umgang mit Daten und Systemen fest.

3.  Regelmäßige Überprüfung der IT-Sicherheitsstrategie

  • Strategiebewertungen: Planen Sie regelmäßigen Bewertungen Ihres IT-Sicherheitskonzepts ein, um sie an neue Bedrohungen entsprechend anpassen zu können.
  • Auditierungen: Führen Sie interne und externe Audits bezüglich der Überprüfung der Einhaltung Ihrer Sicherheitsrichtlinien durch.

4.  Etablierung eines klaren Regelwerks für Ihre IT-Sicherheit

  • Compliance-Checklisten: Führen Sie Checklisten ein, die sicherstellen, dass alle IT-Systeme Ihren internen und externen Vorschriften entsprechen.
  • Schulungen: Veranstalten Sie regelmäßige Schulungen für Mitarbeitende, um deren Bewusstsein für Sicherheitsvorschriften zu schärfen.

5.  Incident-Response-Management

  • Reaktionsplan für den Ernstfall: Erstellen Sie einen detaillierten Plan, der das Vorgehen im Notfall ausführlich beschreibt.
  • Übungen: Üben Sie in bestimmten Abständen mögliche Ernstfälle, um die Reaktionsfähigkeit auf solche Vorfälle zu testen. 

6.  Notfall- und Wiederherstellungspläne

Setzen Sie diese Schritte um, kann Ihr Unternehmen die NIS-2-Compliance erreichen und gleichzeitig eine Kultur der IT-Sicherheit schaffen, die über die bloße Einhaltung von Vorschriften hinausgeht. Das Bewusstsein für Sicherheitsrisiken wird dadurch geschärft und Ihre Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen jeglicher Art erhöht. 

3.5 Awareness-Schulungen – sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden für Cybersicherheit 

Menschliche Fehler stellen oft eine Schwachstelle dar. Eine Sensibilisierung von Mitarbeitenden sollte deshalb ein weiterer zentraler Aspekt Ihrer IT-Sicherheit sein. Turnusmäßige Schulungen helfen, das Bewusstsein für Cybergefahren zu verstärken und die daraus resultierenden richtigen Verhaltensweisen zu fördern:

1. Regelmäßige Schulungssitzungen

  • Phishing: Bieten Sie wiederkehrende Workshops an, die Ihre Belegschaft trainieren, Phishingversuche zu erkennen und korrekt darauf zu reagieren.
  • Social Engineering: Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden z. B. mit Rollenspielen und/oder Simulationen für Manipulationsversuche.

2. E-Learning-Möglichkeiten

  • Onlinekurse: Stellen Sie interaktive Onlinekurse zu Thematiken wie Passwortmanagement und sichere Internetnutzung bereit.
  • Tests: Die E-Learning-Module sollten möglicherweise kleine Wissenstests am Ende enthalten, damit Ihre Mitarbeitenden ihren Kenntnisstand prüfen und das Verständnis für die IT-Awareness festigen können.

3. Informationsmaterialien

  • Leitfäden: Stellen Sie leicht verständliche Leitfäden und Checklisten für die tägliche Arbeit zur Verfügung.
  • Newsletter: Informieren Sie regelmäßige über neue Bedrohungen, Updates und aktuelle Sicherheitspraktiken per internen Newsletter. 

4. Praxisnahe Übungen

  • Simulierte Angriffe: Organisieren Sie zu Testzwecken der Reaktionsfähigkeiten Ihrer Belegschaft simulierte Cyberangriffe.
  • Feedback-Sessions: Gehen Sie anschließend in die Nachbesprechung und diskutieren Sie gemeinsam, welche Lehren sowie Verbesserungen Sie aus den Übungen ziehen können. 

5. Unternehmenskultur der Offenheit

  • Fehlerkultur: Fördern Sie eine Firmenkultur, in der Fehler als Lernchance genutzt werden.
  • Anreizsysteme: Eventuell kann die Einführung von kleinen Belohnungen die Achtsamkeit der Mitarbeitenden stärken, sodass Sicherheitsvorfälle erfolgreich gemeldet oder gar abgewendet werden.

Zusammen mit den hier genannten Vorkehrungen bauen Sie als Unternehmen eine starke Sicherheitskultur auf, in der Mitarbeitende auch proaktiv zur IT-Sicherheit beitragen und somit die NIS-2-Compliance tatkräftig unterstützen. 

3.6  Kontinuierliche Verbesserung – bleiben Sie auf dem neuesten Stand 

Die Einführung und auch Einhaltung der NIS-2-Richtlinie sind leider kein einmaliger Prozess, sondern eine kontinuierliche Aufgabe. NIS-2 stellt sicher, dass Ihre Sicherheitsvorkehrungen immer aktuell sind und sich an die rasant wandelnde Bedrohungslandschaft anpassen. Immer neue Bedrohungen und Schwachstellen müssen deshalb stets im Auge behalten werden:

1.  Periodische Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen

  • Sicherheitsaudits: Planen Sie halbjährliche interne Audits und jährliche externe Audits ein, um die Wirksamkeit Ihrer Sicherheitsmaßnahmen fachmännisch zu bewerten.
  • Penetrationstests: Führen Sie Penetrationstests durch, damit mögliche Schwachstellen in Ihrer IT-Infrastruktur zeitnah aufgedeckt werden. 

2. Aktualisierung der Risikobewertung

  • Bedrohungsanalyse: Prüfen Sie Ihre Bedrohungsanalyse regelmäßig auf Aktualität, um neue Risiken schnellstmöglich zu identifizieren.
  • Risikomanagement: Ergänzen Sie Ihre Risikomanagementstrategien nach den neuesten Erkenntnissen.

3. Anpassung der Sicherheitsrichtlinien

  • Policy-Updates: Überarbeiten Sie Ihre Sicherheitsrichtlinien bei auftretenden Änderungen in der Technologie oder in Ihrem Geschäftsumfeld.
  • Compliance-Überprüfungen: Stellen Sie sicher, dass alle Richtlinien mit den aktuellen gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen.

4. Fortbildung und Training

  • Weiterbildung: Stellen Sie Weiterbildungsmöglichkeiten für Ihr IT-Sicherheitsteam, zur Verfügung, damit deren Wissensstand up to date ist.
  • Mitarbeiterschulungen: Regelmäßige Auffrischungskurse für Ihre gesamte Belegschaft schärft deren Bewusstsein für Sicherheitsthemen.

5. Technologische Optimierungen

  • Innovationsförderung: Stehen Sie neuen Technologien, die Ihre Sicherheit verbessern, offen gegenüber.
  • Systemaktualisierungen: Automatisieren Sie Updateprüfungen und aktualisieren Sie dadurch in gleichmäßigen Abständen Ihre vorhandenen Sicherheitssysteme. 

Wenn Sie mit diesen Maßnahmen am Ball bleiben, entspricht Ihre IT-Sicherheit nicht nur der aktuellen NIS-2-Richtlinie, sondern Ihr Unternehmen ist auch zukünftigen Herausforderungen gewachsen. Es ist und bleibt ein Prozess der ständigen Wachsamkeit und Veränderung, der Ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen bestärkt. 

4. NIS-2-Ressourcen – wo Sie Unterstützung erhalten

NIS-2-Ressourcen und wo Sie Unterstützung erhalten.

NIS-2 ist die europäische Antwort auf neuartige und stetig wachsende Cyberbedrohungen. Es soll Unternehmen und Institutionen auf deren Weg zur umfassenden Cybersicherheit begleiten. Doch wie können Sie und Ihre IT-Verantwortlichen diese Mammutaufgabe der NIS-2-Umsetzung erfolgreich meistern? Wir haben deshalb für Sie ein paar wertvolle Ressourcen zusammengestellt: 

4.1  NIS-2-Webseiten der EU – alle Informationen auf einen Blick

Die EU stellt auf mehreren Seiten ausführliche Informationen und aktuelle Nachrichten die NIS-2-Richtlinie betreffend zur Verfügung:

4.2  Nationale Informationsquellen – Unterstützung finden

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Kontaktstelle zur NIS-2-Richtlinie in Deutschland:

4.3  Beratungsunternehmen und IT-Spezialisten – Hilfe bei der Umsetzung

Externe Beratungsdienstleister und IT-Experten wie wir geben Ihnen wertvolle Einblicke und bieten auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen an. Ob es bei Ihnen um die Identifizierung von Schwachstellen oder um die Einführung konkreter Handlungsmaßnahmen geht, unser kompetentes Beratungsteam steht Ihnen – egal an welchem Punkt Sie gerade stehen – mit Rat und Tat zur Seite. Buchen Sie hier einfach Ihr kostenloses Erstgespräch. 

4.4  Webinare und Schulungen – Wissen und Kompetenzen aufbauen

Egal ob Einsteiger, Fortgeschrittener oder bereits Profi bleiben Sie auf dem Laufenden, indem Sie an Webinaren und Schulungen teilnehmen. Diese Veranstaltungen vermitteln Ihnen nicht nur den aktuellen Wissensstand, sondern sind auch großartige Gelegenheiten, sich mit anderen Fachleuten auszutauschen:

Greifen Sie auf diese Quellen zurück, um sich eigenständig auf den neuesten Stand zu halten. Geben Sie diese Informationen auch an Ihre Belegschaft weiter, sodass alle mit der  NIS-2-Richtlinie vertraut sind, diese erfolgreich umsetzen und gemeinsam mit unserem Support Ihre Organisation vor Cyberbedrohungen schützen. 

5. NIS-2-Compliance – ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit in der digitalen Welt

NIS-2-Compliance - Schritt für Schritt zu mehr Sicherheit.

Die Einführung der NIS-2-Richtlinie mag Ihnen wie die Besteigung des Himalayagebirges vorkommen. Mit der richtigen Ausrüstung und einem klaren Wegweiser können Sie und Ihre IT-Verantwortlichen allerdings diese Herausforderung erfolgreich stemmen:

  • Strategischer Kompass: NIS-2 gilt nicht nur als bloße Vorschrift, sondern ist ein strategischer Kompass für die europaweite Cybersicherheit. Ihr Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit von Netz- und Informationssystemen zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern.
  • KMUs im Rampenlicht: Für eine Vielzahl von Unternehmen und Organisationen der kritischen Sektoren, darunter Energie, Verkehr, Wasserversorgung und Finanzdienstleistungen, ist die NIS-2-Richtlinie nun verpflichtend. Besonders KMUs sind jetzt betroffen und stehen hierbei vor besonderen Herausforderungen bei der Umsetzung.
  • Ganzheitliche Sicherheitsstrategie: Von der Risikobewertung bis zur Implementierung von erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen erfordert die NIS-2-Compliance eine ganzheitliche Herangehensweise an Ihre IT-Sicherheit. 

5.1  Die wichtigsten Punkte im Überblick – so bleiben Sie auf der sicheren Seite

Sicherlich haben Sie sich schon auf verschiedenen Wegen versucht, sich mit der neuen NIS-2-Richtlinie vertraut zu machen. Bei all den vielen Informationen ist es für Sie gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Damit Ihnen die Einführung leichter von der Hand geht, haben wir für Sie die wesentlichen Punkte zusammengefasst:

  • Frühzeitig beginnen: Starten Sie den Compliance-Prozess so früh wie möglich, damit Sie ausreichend Zeit für die Umsetzung und Anpassung Ihrer Sicherheitsmaßnahmen haben.
  • Risikoanalyse durchführen: Führen Sie eine umfassende Risikoanalyse durch, sodass Sie die größten Sicherheitsrisiken in Ihrem Unternehmen erkennen.
  • Umsetzungsplan erstellen: Erarbeiten Sie einen Plan mit konkreten Handlungsmaßnahmen inklusive Technik und Organisatorischem zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie.
  • Meldepflichten beachten: Haben Sie immer die Meldefristen im Kopf und informieren Sie das BSI bei einem Sicherheitsvorfall entsprechend.
  • Mitarbeitende schulen: Bieten Sie Ihrer Belegschaft zur Stärkung deren Bewusstsein für Cybersicherheit ausreichende Schulungs- und Sensibilisierungsmöglichkeiten an.
  • Externen Support nutzen: Arbeiten Sie mit einem externen Dienstleister wie uns zusammen, die Ihnen mit Fachkenntnis bei der Umsetzung von NIS-2 tatkräftig unterstützen. 

Weitere relevante Fragen und Antworten hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in ihrem NIS-2-FAQ aufbereitet.

5.2  NIS-2-Konformität und was nun?

Sie haben festgestellt, dass Ihr Unternehmen unter die NIS-2-Richtlinie fällt? Keine Panik unsere kurze Checkliste dient Ihnen als ersten Anlaufpunkt:

  • Selbsteinordnung: Ordnen Sie Ihr Unternehmen selbstständig als „wesentliche Einrichtung“ (KRITIS) oder „wichtige Einrichtung“ ein. Hierzu hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationtechnik (BSI) eine NIS-2-Betroffenheitsprüfung als Hilfsmittel bereitgesellt.
  • Registrierung: Sie müssen sich beim Melde- und Informationsportal des BSI registrieren. Sind Sie zusätzlich auch in anderen EU-Mitgliedstaaten tätig, müssen Sie Ihr Unternehmen in dem entsprechenden Land ebenfalls anmelden.
  • Sicherheitsrichtlinien: Ihr Unternehmen ist verpflichtet, die Mindestsicherheitsanforderungen gemäß der NIS-2-Richtlinie vollumfänglich zu erfüllen.
  • Vorfallmeldung: Melden Sie schwerwiegende Sicherheitsvorfälle unverzüglich an das BSI und dokumentieren Sie zudem alle Sicherheitsvorfälle.

Die NIS-2-Richtlinie ist mehr als nur ein Regelwerk – sie ist ein Wegweiser zu einer sichereren digitalen Zukunft und ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit in der EU. Sehen Sie die Vorgaben nicht als weitere Bevormundung und lästige Pflicht, sondern als Investition in Ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber zunehmender Cyberbedrohungen.

6. NIS-2-Umsetzung in Deutschand -der aktuelle Stand

NIS-2-Update vom 24.07.24: Das Bundeskabinett hat am 24. Juli 2024 den Gesetzesentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit, der von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegt wurde, verabschiedet. Dieser Entwurf dient der Umsetzung der zweiten EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) in deutsches Recht. Nähre Informationen können Sie der Pressemitteilung des BSI entnehmen.

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Dennis

Dennis Schwarzer

Dennis ist Gründer und Geschäftsführender Gesellschafter der juunit GmbH. Die Leidenschaft für IT, digitale Technologien und smarte Lösungen für den Arbeitsalltag teilt er mit seinem Geschäftspartner Josip Udovc. Bei neuen Trends wie KI oder kollaborativen Tools wie Microsoft Teams ist er immer vorne mit dabei. Als Vollblutunternehmer ist er vor allem eins: Kundenversteher und Lösungsfinder. Der persönliche Austausch mit den Kundinnen und Kunden ist ihm eine besondere Herzensangelegenheit. Dennis hebt sich durch seinen starken beratenden Ansatz hervor, bei dem er die Prozesse seiner Kundinnen und Kunden versteht und ihnen hilft, eine neue Perspektive einzunehmen. Er ermutigt sie, Dinge nicht weiterhin auf die gleiche Weise zu tun, sondern offen für innovative Ansätze zu sein. Selbst in Bereichen, in denen Veränderungen unumgänglich sind, wie der IT-Sicherheit, bringt er sein Engagement und seine Expertise ein, um den Kundinnen und Kunden von juunit den Weg zu einer optimierten und sichereren Arbeitsumgebung zu ebnen.

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